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Ortsgerichte
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
- Leistungsbeschreibung
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Rechtsgrundlage
- Bemerkungen
Leistungsbeschreibung
Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.
In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.
Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von dem der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.
Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
- Sicherung von Nachlässen;
- Aufstellung von Nachlassinventaren;
- Erteilung von Sterbefallanzeigen;
- Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
- Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde FreigerichtWelche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde FreigerichtWelche Gebühren fallen an?
Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde FreigerichtRechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Gemeinde FreigerichtBemerkungen
siehe auch:
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Freigericht
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte über Anschriften und Dienstzeiten des zuständigen Ortsgerichts erteilen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen oder die Amtsgerichte.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Gottfried BrücknerStellvertretender Ortsgerichtsvorsteher
- Herr Helmut KaiserOrtsgerichtsvorsteher