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Abfall: Gartenabfälle entsorgen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.Spezielle Hinweise für - Gemeinde FreigerichtGrünmüll, wie Laub, Rasen- u. Gartenschnitt, Äste, Sträucher und Stämme bis zu einem Durchmesser von 20 cm, kann - anstatt in der Biotonne - auch zur Entsorgung bei der Kompostierungsanlage Langenselbold, gegen Gebühr, angeliefert werden.
Adresse: Am Seegraben, 63505 Langenselbold
Telefonnummer: 06184 927210
Öffnungszeiten: Montag - Freitag von 07:00 Uhr - 16:00 Uhr.Die Annahme von Grünmüll kann auch am Bauhof in den Monaten März, April, Mai, September, Oktober und November – jeweils an jedem 1. und 3. Samstag im Monat in der Zeit von 09:00 Uhr - 13:00 Uhr gegen Gebühr erfolgen. Je Anlieferung und Tag werden maximal 1 m³ Grünmüll angenommen.
Privatfirmen in und um Freigericht nehmen ebenfalls Grünmüll an. Fragen Sie in der Gemeindeverwaltung nach. Außerdem besteht die Möglichkeit, sperrige Gartenabfälle, das sind insbesondere Äste, Sträucher und Stämme bis zu einem Durchmesser von 20 cm, unbedingt gebündelt und abgelängt auf ca. 1,50 m, an gesonderten Terminen im Frühjahr und Herbst am Grundstück abholen zu lassen (Bündelsammlung). Gefüllte Säcke werden nicht entsorgt. Die Termine (4 x im Jahr) werden im Abfallkalender bekanntgegeben. Diese Sammlung ist kostenpflichtig und muss spätestens 3 Tage vor dem Sammeltermin im Rathaus – Bürgerbüro oder über das Bürgerportal - Main-Kinzig-Kreis (buergerportal.digital) digital - angemeldet werden. Je Abfuhr und Grundstück - angemeldet werden. Je Abfuhr und Grundstück werden maximal 3 m³ an Gartenabfällen entsorgt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte, ob Gartenabfälle ausnahmsweise nicht über die Biotonne entsorgt werden dürfen oder wo sich die nächste Annahmestelle für solche Abfälle befindet, können Sie auf den jeweiligen Internetseiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Gemeinde, Stadt, Landkreis oder Abfallzweckverband) erfahren. Die Abfallberater des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erteilen hierüber auch telefonisch Auskunft.
Bei Grundstücken im Außenbereich kann es sein, dass für die Gartenabfälle keine Überlassungspflicht besteht. In diesem Fall sind die Gartenabfälle von Ihnen zu verwerten. Der Abfallberater erteilt Ihnen auch hier Auskunft, ob eine Überlassungspflicht besteht bzw. welche Verwertungsmöglichkeiten für Ihre Gartenabfälle bestehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Gartenabfälle ausnahmsweise auch verbrannt werden. Auskünfte, ob, wann und wie die Verbrennung in Ihrem Ort erlaubt ist bzw. was beim Verbrennen von Gartenabfällen zu beachten ist, erteilt die Verwaltung Ihrer Stadt bzw. Ihrer Gemeinde.
Für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle, die von Pflanzenkrankheiten oder Ungeziefer befallen sind, gelten gesonderte Regelungen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Freigericht