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Erklärung Barrierfreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.freigericht.de veröffentlichten Website der Gemeinde Freigericht.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 5. Januar 2024 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur teilweise mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- PDF-Dokumente
- Videos
- Teilweise Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Objekte
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde:
- einige ältere Dokumente und Formulare
- von Dritten bereitgestellte Dokumente
- bei unserem Video stehen keine Untertitel oder Transkriptionen zur Verfügung
- einige Bilder, Grafiken und Objekte enthalten keine Alternativtexte
- einige Seiten der Homepage der Gemeinde Freigericht
Geplante Maßnahmen
- Das Land Hessen wird für die wichtigsten Verwaltungsleistungen Beschreibungen in leichter Sprache bereitstellen, diese werden dann selbstverständlich von uns übernommen.
- Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Objekte werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
- Schrittweise Anpassung der PDF-Dateien
- Anpassung von Kontrasten – soweit es mit dem corporate design vereinbar ist
Kontakt
Bei Fragen oder Vorschlägen zum Thema Barrierefreiheit unserer Homepage nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Sie haben auch die Möglichkeit, einen der rechts aufgeführten Ansprechpartner zu kontaktieren.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Auffassung sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de
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