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Erklärung Barrierfreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.freigericht.de veröffentlichten Website der Gemeinde Freigericht.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten, Webanwendungen und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik vom 16. September 2019 (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 2. April 2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Alternativtexte
- Beschreibung
- Alternativtexte enthalten keine Informationen zu Verlinkungen, die hinter dem Bild liegen.
- Einige der verwendeten Bilder, Grafiken und Objekte haben keinen Alternativtext.
- Maßnahme
Die Alternativtexte werden überarbeitet bzw. ergänzt.
Video
- Beschreibung
Es stehen keine Untertitel zur Verfügung und es erfolgte keine Transkription.
Strukturelemente
- Beschreibung
- Auf einigen Seiten existieren Leerzeilen, die den Lesefluss von Screenreadern unterbrechen könnten.
- Teile von Text stehen in keinem Strukturelement und können daher ggf. nicht von Screenreadern ausgelesen werden.
- Maßnahme
Die Strukturelemente auf der gesamten Webseite werden überarbeitet.
Nicht barrierefreie Dokumente
- Beschreibung
Die Dokumente auf der Webseite sind nicht barrierefrei. Insbesondere PDF-Dokumente sind teilweise nicht zugänglich für Screenreader. - Maßnahme
Die auf der Webseite bereitgestellten Dokumente werden schrittweise überarbeitet und zugänglich gemacht. - Barrierefreie Alternative
PDF-Dokumente können mit OCR-fähigen Programmen ausgelesen werden.
Benutzung von Farbe
- Beschreibung
Nicht alle Farben und Kontraste ensprechen den Vorgaben. - Maßnahme
Anpassung von Kontrasten – soweit es mit dem corporate design vereinbar ist.
Kontakt und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern?
Sprechen Sie eine unserer Kontaktstellen an. Sie können uns eine Barriere auch über das Formular "Barriere melden" mitteilen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Auffassung sein, dass durch den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf der Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
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