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Erholungsort Horbach

Staatlich anerkannter erholungsort Horbach

Der Freigerichter Ortsteil Horbach ist staatlich anerkannter Erholungsort.

Das Prädikat "Staatlich anerkannter Erholungsort" wurde der damals eigenständigen Gemeinde Horbach bereits im Jahre 1968 erstmals vom Minister für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen verliehen.

Schon beim ersten Bescheid für die Weiterführung im Jahre 1982 hieß es:

Der Ortsteil Horbach der Gemeinde Freigericht liegt in einer landwirtschaftlich sehr schönen Gegend im Vorspessart in einem zusammenhängenden Waldgebiet mit vielen hundert Hektar, das bei einer Höhenlage von 176 - 500m Gelegenheit zu ausgedehnten Spaziergängen bietet. Der Ort selbst macht einen sauberen und gepflegten Eindruck.

Zum damaligen Zeitpunkt gab es 2 Hotels, 12 Privat-Pensionen und einen Gasthof. Insgesamt standen 85 Betten zur Verfügung.
1992, kurz bevor im Jahre 1994 die Weiterführung des Prädikats „Erholungsort" übergeben wurde, gab es mit den 3 Hotels und einer Pension insgesamt 100 Betten.
Im Februar 2004 beschloss der Gemeindevorstand, die Weiterführung des Prädikats „Erholungsort" zu beantragen. Eine wichtige Voraussetzung für die Weiterführung war unter anderem eine Gesamtbettenanzahl von 100, die dank der Unterstützung des Verkehrsvereines nach einem öffentlichen Aufruf auch nachgewiesen werden konnten.
Umfangreiche Korrespondenz galt es noch zu bewältigen, bevor sich die Prüfungskommission des Regierungspräsidiums vor Ort die notwendigen Eindrücke verschaffte, die für die Prädikatsverleihung den Ausschlag gaben. 2005 wurde es wieder amtlich: Horbach bleibt "Staatlich anerkannter Erholungsort".
2014, fast zehn Jahre später, begannt das erneute, lange Prozedere der Prädikatisierung. Allgemeine und spezielle Anforderungen wurden gestellt. Neben einem Klimagutachten des Deutschen Wetterdienstes war es auch wieder die Mindestbettenzahl von 100, die mit mehr als 103 plus den neuen vier Wohnmobilstellplätzen auf dem Festplatz schnell erreicht wurde. Ebenso alle weiteren Anforderungen und Auflagen konnten auch diesmal erfüllt werden; die Prüfungskommission war bei Ortstermin im Juli 2015 genauso angetan wie zehn Jahre zuvor.
Im Oktober 2015 hatte daraufhin der Hessische Fachausschuss für Erholungsorte getagt und dem zuständigen Ministerium eine positive Empfehlung abgegeben. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung stimmte im Januar 2016 der Empfehlung zu; Minister Tarek Al-Wazir unterzeichnete gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Hessischen Fachausschusses für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen, Reinhard Otto, das begehrte Papier. Erstmalig vom Hessischen Minister für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen am 12. Juni 1968 erhalten, konnte die Auszeichnung nun zum vierten Mal bestätigt werden. Nicht nur beim Verkehrsverein Horbach, sondern auch bei der Gemeinde Freigericht freute man sich sehr über den Erfolg der gemeinsamen Bemühungen.

So ist es seit Januar 2016 wieder amtlich, Horbach bleibt für weitere 10 Jahre "Staatlich anerkannter Erholungsort".

Neben der Kneippanlage sind auch die gepflegten Wald- und Wanderwege ein wichtiger Beitrag zum attraktiven Tourismusangebot. Mit 1300 Hektar Wald ist Freigericht eine der waldreichsten Gemeinden im ganzen Main-Kinzig-Kreis.

Bildimpressionen aus dem Ortsteil Horbach

Ortsteil Horbach - Näher beschriebene Themen

Kneippanlage

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Das Foto zeigt den Wohnmobilplatz im Freigericht

Wohnmobilstellplatz

Die Wohnmobilstellplätze befinden sich in Ortsrandlage am Waldrand direkt am Festplatz . Sie bieten Platz für acht Wohnmobile bis acht Metern Länge. Der Untergrund ist asphaltiert, markiert, der Platz beschildert und ganzjährig nutzbar – außer bei Festivitäten auf dem Festplatz. Sitzgarnitur, Liegewiese, Spielplatz, Wasserentnahmestelle (auch bei Frost) und Stromanschluss, eine Entsorgungsmöglichkeit Fabrikat Typ Reisch (Kassettenentsorgung) werden geboten.

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