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Wissenswertes
Freigericht auf einen Blick
Geschichte von Freigericht
Die Gemeinde Freigericht, zu der die Ortschaften Altenmittlau, Bernbach, Horbach, Neuses und Somborn zählen, hat ihren Ursprung im Zentgericht Somborn, das bis 1748 mit den Zentgerichten Alzenau, Hörstein und Mömbris die Markgenossenschaft Wilmundsheim vor der Hart (Alzenau) bildete. Die freien Märker versammelten sich jedes Jahr in Alzenau, um den Landrichter und die Förster zu wählen und wichtige Entscheidungen zu treffen.
Die Zentgerichte waren ursprünglich reichsunmittelbar. Den Vorsitz führte der auf ein Jahr gewählte Zentgraf. Jedes Dorf stellte, entsprechend der Anzahl seiner Freien, Schöffen, die das Recht zu finden hatten. Bis 1748 zählte auch die Gemeinde Albstadt zum Zentgericht Somborn. Im Jahre 1500 verloren die Zentgerichte ihre Reichsunmittelbarkeit und ihre Privilegien. Die kirchliche Jurisdiktion übte in der Zent Somborn das Erzbistum Mainz aus. Infolgedessen breitete sich die Reformation hier nicht aus.
Da die Freigerichter auf ihre alten Freiheitsrechte nicht verzichteten und sich den Anordnungen der Lehnsherren widersetzten, besetzten die Kurfürsten von Mainz und Grafen von Hanau im Jahre 1502 das Land. Der Widerstand der Freigerichter blieb jedoch ungebrochen. Deshalb erteilten die Lehnsherren ihnen 1529 die Landesherrliche Begnadigung, in der sie ihnen versprachen, ihre hergebrachten Rechte und den Namen "Freigericht" zu belassen.
Im Jahre 1748 erfolgte dann die Teilung der Markgenossenschaft. Das Zentgericht kam zu Hessen-Kassel. 1772 wurde Somborn Marktflecken, jedoch kamen die Märkte nie zur Blüte, da die Freigerichter um Anerkennung ihrer Privilegien durch den Landgrafen von Hessen-Kassel, Wilhelm IX., kostspielige Prozesse vor dem Reichshofrat in Wien (1775–78) und dem Reichskammergericht in Wetzlar (1795–1806) führen mußten und mit hohen Abgaben durch den Landesherren belegt wurden.
So wurde der Kampf um die Freiheit Mitte des 14. Jahrhunderts bis 1806, als das Reichskammergericht mit der Auflösung des Deutschen Reiches endete, zur Leitidee der Geschichte des Freigerichts, denn in dem Kampf liegt der Sinn des Namens Freigericht begründet, der sich im Gegensatz zu vielen anderen ehemaligen „freien Gerichten" des Kreises Gelnhausen und darüber hinaus bis auf den heutigen Tag erhalten hat.
Die einzelnen Ortsteile werden erstmals urkundlich erwähnt:
Bernbach im Jahre 850
Horbach im Jahre 850
Neuses im Jahre 1000
Somborn im Jahre 1025
Altenmittlau im Jahre 1191
Im Hinblick auf die bevorstehende Gebietsreform in Hessen, und um die anstehenden Gemeinschaftsaufgaben besser lösen zu können, schlossen sich die fünf ehemals selbständigen Gemeinden Altenmittlau, Bernbach, Horbach, Neuses und Somborn durch Auseinandersetzungsvertrag freiwillig mit Wirkung vom 01.01.1970 zur Gemeinde Freigericht zusammen.
Gemeinde Freigericht
Main-Kinzig-Kreis, Bundesland Hessen
Ortsteile:
Altenmittlau, Bernbach, Horbach, Neuses und Somborn.
Geographische Lage:
- Zwischen 50° 5' und 50 ° 13' nördlicher Breite und 9° 5' und 9° 13' östlicher Länge
- Höhenlage: zwischen 140 und 371 m über NN
- Höchste Erhebung: Heidkopf/Sölzert 371 über NN
Historisch und Sehenswert
Gemeindezusammenschluss
01.01.1970
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Das Wappen
„In Silber ein gradarmiges schwarzes Tatzenkreuz, kreuzweise belegt mit einem blauen Schlüssel und einem blauen Schwert"
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Die Sage von der Gründung des Freigerichts inkl. Sagenwappen
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Archiv der Gemeinde Freigericht
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Freiherr-vom-Stein-Plakette
Die Freiherr-vom-Stein-Plakette wurde der Gemeinde Freigericht anlässlich des 950-jährigen Ortsjubiläums (Somborn) am 12.04.1975 vom Land Hessen verliehen.
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Ehrenbürger
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Partnergemeinden
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Hofgut Trages
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Hüttelngesäß
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Jüdische Gemeinde
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"Alte Lederfabrik"
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"Schillingsmühle"
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