- Politik & Verwaltung
- Leben & Wohnen
- Erleben & Entdecken
- Onlineservices & Formulare
Das Freigerichter Wappen
Das Freigerichter Wappen
Beschreibung:
„In Silber ein gradarmiges schwarzes Tatzenkreuz, kreuzweise belegt mit einem blauen Schlüssel und einem blauen Schwert".
Das Wappen der Gemeinde Freigericht umfasst ein „In Silber ein gradarmiges schwarzes Tatzenkreuz, kreuzweise belegt mit einem blauen Schlüssel und einem blauen Schwert".
Nach dem Zusammenschluss zur Gemeinde Freigericht wurde die Führung dieses Wappens am 6. Oktober 1971 durch das Land Hessen genehmigt.
Der Hessische Minister des Innern erteilte mit Urkunden vom 12. Juli 1967 im Namen des Landes Hessen der Gemeinde Somborn die Genehmigung zur Führung eines Wappens und veröffentlichte sie im Staatsanzeiger für das Land Hessen mit folgender Beschreibung: „In Silber ein gradarmiges schwarzes Tatzenkreuz, kreuzweise belegt mit einem blauen Schlüssel und einem blauen Schwert".
Schon im Jahre 1939 bemühten sich der damalige Bürgermeister Karl Streb und Rektor P. Hupach um ein Somborner Wappen, jedoch lehnten die nationalsozialistische Regierung alle Entwürfe ab, die ein religiöses Symbol oder das Wappen eines ehemaligen Landesfürsten enthielten.
Im Jahre 1965 wurde der Gedanke wieder aufgegriffen. Ein Vorschlag des Münchener Staatsarchivs, als Wappen einen quergespaltenen Schild mit dem Rannenberger Löwen im oberen und den drei hanauischen Sparren in Gold im unteren Feld zu wählen, wurde abgelehnt, und zwar mit der Begründung, dass die Rannenberger als gekorene Landrichter der Marktgenossenschaft Wilmundsheim die Bewohner der vier Zenten sehr schlecht behandelten und 1386 auf einem Märkerding abgesetzt wurden.
Dr. Demandt, Oberarchivrat in Marburg, ein sehr bekannter Heraldiker, der um Rat gefragt wurde, antwortete: „Grundsätzlich darf ich darauf hinweisen, dass einem Ort in der Größe von Somborn ein Wappen, gebildet aus der Vereinigung von Territorialwappen, nicht zu empfehlen ist. Wir gehen heute in der Regel sehr streng nach den Grundsätzen der klassischen Heraldik vor, und diese fordert Klarheit des Wappenbildes. Es kommt nicht darauf an, möglichst viele historische Beziehungen in dem Wappen unterzubringen, sondern in erster Linie darauf, ein ebenso klares wie gutes Symbol zu finden und dieses nicht durch eine gehäufte Verbindung mit anderen zu erdrücken."
Einen ähnlichen klaren Standpunkt nahm auch Dr. Renkhoff, Oberarchivrat im Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden, ein. Er fügte noch hinzu: „Bei der Verleihung eines Ortswappens muss in erster Linie dem Grundsatz Rechnung getragen werden, dass sich jedes Wappen deutlich von allen anderen unterscheiden muss. Er bat Rektor P. Hupach, in der Ortsgeschichte von Somborn nach älteren Gemeinde- und Gerichtssiegeln oder sonst auffallenden Denkmälern aus geschichtlicher Zeit zu forschen. Da weder ein Gerichts- noch in den Akten ein Gemeindesiegel, weder eine Gerichtslinde noch ein in Frage kommender Grenzstein in der Gemarkung gefunden wurden, wies er das Hauptstaatsarchiv auf das Siegel des im 14. Jahrhundert an der Somborner Pfarrkirche amtierenden Pfarrers Johann Ullin hin, das einen Heiligen mit Schwert und Buch, den Kennzeichen des heiligen Paulus, darstellt und sich im Fürstlich-Isenburgischen Archiv in Büdingen befindet. Pfarrer Johann Ullin war „schriber von keysirlicher gewalt" und trat als solcher in dem Prozess des Erzbischofs Heinrich von Mainz gegen Ulrich von Hanau und Kraft von Hohenlohe wegen der Rienecker Lehen auf, schrieb die Verhandlung nieder und siegelte mit seinem Insiegel.
Vielen Schenkungs-, Tausch- und Verkaufsurkunden, die in Ausübung der freiwilligen Gerichtsbarkeit vor dem Zentgericht in Somborn abgeschlossen wurden, enden: „Und ich, Johann, Pfarrer von Somborn, bekenne, dass ich mein Insiegel an diesen Brief durch beide der vorgenannten Personen gehangen habe:"
Dr. Renkhoff nahm diese Mitteilung als wertvolle Anregung auf und entschloss sich, neben dem Symbol des heiligen Paulus auch das des heiligen Petrus, den Schlüssel, also die Symbole der beiden ältesten Kirchenpatrone der Pfarrkirche, in das Wappen aufzunehmen.
Im Jahre 1821 kam Somborn durch die päpstliche Bulle „Provida sollersque" zur Diözese Fulda. Aus diesem Grunde wurde auch das schwarze Kreuz, das Fuldaer Kreuz, mit einer geringfügigen Zugabe, den Tatzen an den Ende der Kreuzbalken, mit in den Wappenentwurf aufgenommen. Der Heraldiker des Hessischen Hauptstaatsarchivs zeichnete das Wappen in künstlerischer und heraldischer Hinsicht einwandfrei.
Die Gemeindevertretung stimmte in ihrer Sitzung am 12. November 1966 dem Wappenentwurf zu, und Bürgermeister Georg Kreis reichte ihn zur Genehmigung dem Hessischen Innenminister ein. Dr. Renkhoff unterstützte den Antrag der Gemeinde Somborn auf die Wappenverleihung in vorliegender Form.
Das Wappen der Gemeinde Somborn entspricht eindeutig den heraldischen Bestimmungen des Hessischen Innenministeriums; es ist einfach, klar und historisch einwandfrei begründet.
Quelle: Festschrift „950 Jahre Somborn" im Jahre 1975, Texte: Rektor i. R. Paul Hupach und andere, Herausgeber: Gemeinde Freigericht