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Grundlegendes
Grundlegendes
Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, ergeben sich erst einmal folgende grundlegende Fragen:
- Wo darf ich bauen?
- Was darf ich bauen?
- Wie darf ich bauen?
- Wann darf ich bauen?
Diese vier Fragen werden durch das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht beantwortet.
Geregelt wird das Bauplanungsrecht im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsordnung (BauNVO). Es wird in zwei Planungsstufen unterteilt:
Stufe 1: Vorbereitende Bauleitplanung
Die vorbereitende Bauleitplanung kommt im Flächennutzungsplan zum Tragen. Dieser Flächennutzungsplan umfasst die gesamte Gemarkung Freigericht und stellt dar, wo welche Nutzungen stattfinden sollen. Er gibt z. B. an, wo ein Wohngebiet oder Gewerbegebiet entstehen soll und auf welchem Gebiet landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen ist. Der Flächennutzungsplan hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirkung für Bürger und Grundstückseigentümer, da er nur der vorbereitenden Planung dient.
Stufe 2: Verbindliche Bauleitplanung
Die verbindliche Bauleitplanung hat die Entwicklung der tatsächlichen Bebauungspläne zum Ziel, die auf der Grundlage der Darstellungen im Flächennutzungsplan erstellt werden. Hier wird bis ins Detail geplant, was in welchem Gebiet gebaut werden kann. Der Bebauungsplan regelt dann z. B., ob Ein- oder Mehrfamilienhäuser gebaut werden dürfen, welche Ausrichtung sie haben sollen, welche Dachformen zulässig sind und wie viele Geschosse sie haben dürfen. Da durch den Bebauungsplan die städtebauliche Entwicklung geordnet und rechtsverbindlich festgelegt wird, ist er das wichtigste Rechtsinstrument in der Bauleitplanung.
Für die Bauleitplanung ist in der Gemeinde Freigericht das Bauamt verantwortlich. Wir geben Ihnen gerne die notwendigen Auskünfte.
Wenn die Planung abgeschlossen ist, kommt es zur Ausführung. Hier muss das Bauordnungsrecht beachtet werden. Dieses ist in der Hessischen Bauordnung (HBO) und in den dazu erlassenen Rechtsverordnungen geregelt. Das Bauordnungsrecht enthält die grundsätzlichen Anforderungen an Bauwerke und Baustoffe und gilt für alle baulichen Anlagen, Einrichtungen und Baugrundstücke. Die Ordnung des Bauvorgangs und die Grundlagen des Genehmigungsverfahrens sind ebenfalls darin enthalten.
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