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Private Hausanschlüsse
Private Hausanschlüsse
Prüfung der "Hausanschlusskanäle"- Information für alle Freigerichter Hauseigentümer und Warnung vor verfrühten Untersuchungen
Worum geht es?
Im Rahmen der Novellierung des Hessischen Wassergesetzes sollte auch die Eigenkontrollverordnung (EKVO) im Jahre 2010 geändert werden. Geplant war, zusätzlich zu der baulichen Prüfung und Instandsetzung öffentlicher Abwasserkanäle auch die Überprüfung der privaten Zuleitungskanäle ("Hausanschlusskanäle") zu fordern.
Was ist der Zuleitungskanal?
Als private Zuleitungskanäle bezeichnet man die Abwasserleitungen von der Sammelleitung an der Straße bis zur Grenze der zu entsorgenden Grundstücke, an denen Niederschlags- oder Schmutzwasser eingeleitet wird.
Was ist der Hintergrund?
Zweck der Prüfung ist es, die Verschmutzung des Bodens mit den im Schmutzwasser enthaltenen Schadstoffe zu stoppen. Folglich sind die bei der Prüfung festgestellten Schäden dann auch zu reparieren.
Die Gemeinde beauftragt derzeit keine Prüfung privater Hausanschlüsse !
Leider ist immer wieder von Fällen zu hören, in denen Firmen Untersuchungen der Zuleitungskanäle anbieten und sich dabei auf eine entsprechende Verpflichtung der Hauseigentümer berufen. Teils wird sogar behauptet, im Auftrag der Gemeinde tätig zu sein. Solche Angebote sind nicht seriös. Die Ergebnisse solcher Untersuchungen sind später vermutlich nicht verwendbar, da sie in nicht mit der Gemeinde abgestimmten Datenformaten vorgelegt werden. Deshalb kann es erforderlich sein, dass die Untersuchung später noch einmal durchgeführt werden muss, und dem Hauseigentümer die Kosten so zweimal entstehen!
Die Verpflichtung der Kommunen zur Prüfung privater Hausanschlusskanäle wurde im Jahr 2012 vom Hessischen Ministerium für Umwelt auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Begründet wird dies mit dem noch zu prüfenden, wirtschaftlichen Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen. Eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung zur Umsetzung der Prüfung und Überwachung privater Anschlussleitungen in der Gemeinde ist damit nicht mehr erforderlich.
Ungeachtet dessen ist jeder Grundstückseigentümer weiterhin verpflichtet den störungsfreien Abfluss der Abwässer im Bereich seines Grundstückes zu gewährleisten und die Leitungen instand zu halten.
Bitte lassen Sie aus den genannten Gründen keine verfrühten Kanaluntersuchungen durchführen!
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