Foto von Euro-Scheinen und Münzen

Bauen in Freigericht

Bevor Sie ein Grundstück oder ein Haus in Freigericht kaufen, oder Ihren Bauantrag bei der Genehmigungsbehörde (Main-Kinzig-Kreis) einreichen, sollten Sie sich bei uns erkundigen, welche Festlegungen zur Zulässigkeit von Bauvorhaben und Ausnutzung der Grundstücke der Bebauungsplan für Ihr Grundstück vorsieht.

Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei

  • Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt,
  • Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.

Wollen Sie ein solches Grundstück erwerben, benötigen Sie ein sogenanntes "Negativzeugnis", damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde, dass sie

  • kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
  • dieses nicht ausübt.

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