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Bürgerbeteiligung

Städteplanerische Bauvorhaben durchlaufen in ihrem Verfahren unterschiedliche Phasen der Bürgerbeteiligung. Nachfolgend sind die derzeit aktuellen Vorhaben im jeweiligen Planungsstand aufgeführt.

Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung

Die Gemeinde greift im Rahmen ihrer Bauleitplanung, beispielsweise durch das Aufstellen eines Flächennutzungsplans oder eines Bebauungsplans, auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Grundstücksfläche ein. Da die Beschlussfassung erhebliche und langfristige Auswirkungen hat, werden Bebauungspläne nach einem im Baugesetzbuch (§§ 2 bis 13b BauGB) geregelten förmlichen Verfahren aufgestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst, erkannt und gerecht abgewogen werden. Hierzu gehört vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen sowie der Öffentlichkeit.

Um sich aktiv an der Planung zu beteiligen, bieten sich Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • 1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

    In vielen Verfahren wird die Öffentlichkeit bereits frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Auch die möglichen Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, werden einbezogen. Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt. Das Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist im § 3 (1) BauGB geregelt.

  • 2. Öffentliche Auslegung

    In der zweiten Stufe der Beteiligung werden die erarbeiteten Planunterlagen in der Regel für einen Monat öffentlich ausgelegt. Das Verfahren der Öffentlichen Auslegung ist in § 3 (2) BauGB geregelt.

  • 3. Offener Dialog

    Außerdem stellt die Gemeinde bei Planvorhaben mit besonderer Wirkung auf die Gemeinde zusätzliche Dialogmöglichkeiten und Workshopangebote zur Verfügung. Bereits im Vorfeld der eigentlichen Verfahren und begleitend zu den Verfahren nach 1. und 2. werden der Öffentlichkeit vorhabens- und situationsbezogen zusätzliche Beteiligungsalternativen, wie beispielsweise Workshops, Informations- und Dialogveranstaltungen angeboten.

  • Wie können Sie sich informieren?

    Ort und Zeitraum aller Beteiligungsmöglichkeiten werden rechtzeitig im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Freigericht bekannt gegeben. Die Bauverwaltung steht Ihnen in diesem Zeitraum für Erläuterungen zur Verfügung.
    Auf dieser Seite nun können Sie alle Planunterlagen der aktuellen Beteiligungsverfahren online einsehen.

  • Wie ist der Ablauf?

    Im Rahmen der genannten Beteiligungsfrist haben Sie die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Sie können Ihre Stellungnahme schriftlich per Post an die unter Kontakt genannte Adresse schicken. Bitte geben Sie bei Ihrer Stellungnahme immer Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an. Nach Erhalt wird Ihnen eine Eingangsbestätigung zugeschickt.
    Falls Sie uns Ihre Stellungnahme per Post zusenden, vermerken Sie bitte unbedingt die Bezeichnung beziehungsweise die Nummer des Verfahrens. Bitte beachten Sie auch, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

    Alle eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft. Alle Anregungen werden gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis gegenübergestellt und unter Berücksichtigung der anderen privaten und öffentlichen Belange untereinander abgewogen.

    Daraus können sich Planänderungen ergeben. Gegebenenfalls wird dann die Öffentliche Auslegung wiederholt.

    Das Ergebnis der Abwägung wird der Gemeindevertretung zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens teilen wir Ihnen schriftlich mit, inwiefern Ihre Stellungnahme berücksichtigt wurde.

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