Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit heißt Zukunft gestalten – denn gemeinsam tragen wir alle die Verantwortung dafür, den kommenden Generationen eine lebenswerte Welt zu erhalten.

Lärmimmissionen

lärmimmissionen

Lärmimmissionen (Umgebungslärm) sind Geräusche, die durch Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr und Gewerbe- bzw. Industrieanlagen verursacht werden. Diese Geräusche können belästigend, ja sogar gesundheitsschädlich sein.

Das Hessische Umweltministerium hat auf seiner Homepage umfangreiche Informationen zusammengestellt. Diese finden Sie hier.

Wenn Sie nähere Informationen über die Lärmbelästigung in Freigericht erfahren wollen, ist der sogenannte „Lärmviewer“ hilfreich. Dieser Lärmviewer ist eine interaktive Landkarte, die, getrennt nach Lärmarten, aufzeigt, wie hoch die einzelnen Belastungen in welchem Bereich Hessens sind.

  • Fluglärm

    Da Freigericht vom Flugverkehr des Frankfurter Flughafens betroffen ist, kann ein erhöhter Lärmpegel nicht ausgeschlossen werden.

    Der Verein „Deutscher Fluglärmdienst e. V.“ stellt auf seiner Homepage ein Beschwerdeformular zur Verfügung.

    Weitere Informationen zum Thema Fluglärm stellt das Forum des Frankfurter Flughafens zur Verfügung.

    Darüber hinaus können Sie über nachfolgende Seiten genaue Daten jedes einzelnen Flugzeuges, wie z. B. Höhe, Geschwindigkeit und Lärmbelastung (Messeinheit dB (A)) in der Nähe der Messstationen abrufen:

    http://inaa.umwelthaus.org/
    https://franom.fraport.de/franom.php

  • Resolution Fluglärm der Bürgermeisterkreisversammlung des Main-Kinzig-Kreises 16. August 2011

    Die Bürgermeister des Main-Kinzig-Kreises unterstützen die „Rodenbacher Erklärung" der Interessengemeinschaft Fluglärm Hanau – Kinzigtal.

    Die Belastungen der Menschen im Main-Kinzig-Kreis durch immer stärker zunehmenden Fluglärm hat ein unerträgliches Ausmaß angenommen. Die berechtigen Proteste in vielen Kommunen der Region nehmen permanent zu. Die Menschen im Main-Kinzig-Kreis haben ein Recht auf Ruhe und nehmen die ansteigende Belastung durch Fluglärm in der Region nicht länger hin. Deshalb fordern wir erneut, die mit dem Beschluss des Kreistages des Main-Kinzig-Kreises aus dem Jahr 2002 gestellten Bedingungen zu erfüllen

    Nachtflugverbot
    die Anordnung eines generellen Nachtflugverbotes von 22:00 Uhr bis
    06:00 Uhr (mindestens jedoch in der Zeit zwischen 23:00 und 05:00 Uhr wie im Mediationsergebnis festgeschrieben).

    Änderung des Anflugverfahrens
    die generelle Anordnung lärmmindernder Anflugverfahren wie des kontinuierlichen Gleitfluges (continuous descending approach) für alle Anflüge. Hierfür sind die personellen und technischen Voraussetzungen zu schaffen

    Lärmobergrenze
    Festlegung einer verbindlichen Lärmobergrenze auch für die Zeit nach Inbetriebnahme der neuen Landebahn am 20. Oktober 2011 (mindestens gesetzliche Grenzwerte).

    Anhebung der Mindestflughöhe
    die Wiederanhebung und Festlegung der Mindestflughöhe durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung auf 1.700 Meter.

    Prüfung der neuen Flugrouten
    die neuen Flugrouten sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen, da sie für den Main-Kinzig-Kreis erhebliche Mehrbelastungen an Fluglärm bedeuten.

    Es muss eine vernünftige Balance gefunden werden zwischen der Wirtschaftlichkeit einerseits und dem Schutz der hier lebenden Menschen und der Umwelt andererseits. Allen Vereinbarungen zum Trotz, enthält die Genehmigung des Ausbauvorhabens nicht die seitens der Hessischen Landesregierung nach Abschluss des Mediationsverfahrens zugesagten Schutzregelungen zur Abwehr von starker Belästigung und Gesundheitsgefahren durch Fluglärm. Damit lassen sich, entgegen der erklärten Absicht des hessischen Landtages, erhebliche Belästigung und ggf. gesundheitliche Folgewirkungen nicht erfolgreich verhindern.

    Das stets als ‚untrennbar mit dem Ausbau verbundene' Nachtflugverbot wurde von der hessischen Landesregierung aufgegeben. Eine verlässliche Eingrenzung des Fluglärms wurde ebenso wenig erreicht, weil es im Planfeststellungsbeschluss versäumt wurde, eine belastbare Lärmobergrenze festzuschreiben.

    Die Bürgermeister des Main-Kinzig-Kreises fordern daher die Bundes- und Landesregierung, die Flughafenbetreiberin, die Deutsche Flugsicherung und die sonstigen Akteure auf Seiten der Luftverkehrswirtschaft dazu auf, endlich konsequent die kommunalen Interessenlagen im fluglärmbelasteten Umfeld des Airports zu berücksichtigen.

  • Straßenlärm

    Straßenlärm an Landesstraßen

    Bürger, die an Landesstraßen wohnen, können mit einem Lärmsanierungsantrag eine Kostenbeteiligung durch Hessen Mobil beantragen. Das bedeutet: Als Eigentümer erhalten Sie unter Umständen eine finanzielle Unterstützung bei der Aufrüstung Ihres Objektes (z. B. Schallschutztüren oder lärmdämmende Fenster), wenn eine Beurteilung seitens Hessen Mobil erfolgt ist und Ihr Grundstück unter diese Lärmschutzmaßnahmen fällt.

    Der neue Entwurf des Lärmaktionsplans sieht für Freigericht Subventionsmöglichkeiten für Anwohner der L3339 vor. Welcher Abschnitt der L3339 betroffen ist, können Sie der Grafik entnehmen.

    Der Lärmsanierungsantrag kann durch ein Formular oder formlos erfolgen.
    Er sollte folgende Informationen beinhalten:

    • Straßenzug von dem die Lärmbelastung ausgeht
    • Adresse des Wohngebäudes für das die Lärmsanierung beantragt wird
    • Kontaktdaten des Hauseigentümers (dieser muss gleichzeitig auch Antragsteller sein)

    Den Antrag oder das formlose Schreiben senden Sie bitte an:
    Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda
    Schillerstraße 8
    36043 Fulda

    Weitere Informationen stellt Hessen Mobil in der Broschüre "Lärmschutz an Straßen" (Stand Januar 2015) zur Verfügung.

Lärmaktionsplan

  • Umgebungslärmkartierung 2022

    Die Ergebnisse zur Umgebungslärmkartierung Hessen 2022 nach den Mindestanforderungen der EU-Richtlinie sind nun abgeschlossen und sind seit dem 05.12.2022 unter https://www.hlnug.de/themen/laerm/umgebungslaerm/umgebungslaermkartierung/laermviewer-hessen.html veröffentlicht - hier ist auch die Tabelle mit den Belastetenzahlen zu finden. Die Ergebnisse der PLUS-Kartierung (erweiterte Kartierung ohne Schwellenwerte der EU-Umgebungslärmrichtlinie) sind als Lärmkarten im Lärmviewer veröffentlicht. Der Abschlussbericht zur aktuellen Kartierung wird nachgereicht.

    Fragen zur Kartierung und zu den Ergebnissen können gerne unter der E-Mail-Adresse Umgebungslaerm@hlnug.hessen.de an das Team der Umgebungslärmkartierung adressiert werden.

    Die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung bilden die wesentliche Grundlage für die nun folgende Lärmaktionsplanung.

  • Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilpläne Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise Straßenverkehr und Ballungsräume

    Die Lärmkartierung ist durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) mindestens alle 5 Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten (§§ 47 d BlmSchG).

    Die Lärmkartierung 2022 der 4. Runde wird nun veröffentlicht. Diese kann ab dem 21. November 2022 auf dem Beteiligungsportal unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite eingesehen werden. Die Ergebnisse werden zeitnah im Anschluss ebenfalls auf dem Lärmviewer des HLNUG  einsehbar sein.

    Die aktuellen Lärmaktionspläne der 3. Runde sowie ein Zwischenbericht stehen als Download zur Verfügung unter https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/verkehr/laermaktionsplanung.

    (Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt)

  • Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Regierungsbezirk Darmstadt, Teilpläne Landkreise und Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Offenbach a.M. und Wiesbaden

    Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Im Regierungsbezirk Darmstadt gibt es die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Wiesbaden.

    Der Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise, beschränkt sich auf die Betrachtung des Straßenverkehrslärms im Regierungsbezirk außerhalb der Ballungsräume.

    2017 wurden zunächst für die 3. Runde der Lärmaktionsplanung die Hauptverkehrsstraßen mit über 8.200 Kfz/Tag sowie in Ballungsräumen mit über 3.000 Kfz/Tag einschließlich der Stadtbahnen/Straßenbahnen sowie des Lärms, der von sogenannten Industrie-Emissionsanlagen emittiert wird, kartiert. Alle hessischen Straßen, für die Verkehrsdaten zur Verfügung stehen, werden zudem erstmals in der PLUS-Kartierung berücksichtigt und bis zu deutlich niedrigeren Pegeln kartiert. Die Ergebnisse der Lärmkartierungen finden Sie auf der Internetseite des HLNUG unter  http://laerm.hessen.de.

    Die Lärmaktionsplanung der 3. Runde startete mit der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung, welche vom 20. November 2017 bis einschließlich 31. Januar 2018 stattfand. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der Bevölkerung wurden nun in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden die Entwürfe des Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde) Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise erstellt.

    Im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung war der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 25. November 2019 bis zum 21. Januar 2020 zu dem Planentwurf zu äußern und Stellungnahmen zu den dargestellten Lärmkonflikten abzugeben.

    Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Beurteilung der zuständigen Fachbehörden erfolgte am 4. Mai 2020 die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde), Teilplan Landkreise.

    Maßnahmen, die bis zur Fertigstellung des Lärmaktionsplans nicht abschließend geprüft wurden, sind als Prüfauftrag aufgenommen. Diese werden nach der Veröffentlichung des Lärmaktionsplans durch das Regierungspräsidium weiterverfolgt.

    Lärmaktionsplan Hessen (Stand 05/2020)
    Infoflyer Lärmaktionsplan (Stand 09/2017)

    (Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt)