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Öffentliche Bekanntmachung über die Entwidmung des Flurstücks Flur 12, Flurstück 51/10, Gemarkung Neuses mit einer Größe von 120 m2


Die Gemeinde Freigericht plant in der Schulstraße in Neuses den Umbau des bestehenden Feuerwehrgebäudes. Um die für die Bauantragsplanung geforderte Anzahl an PKW-Stellplätzen und die  Aufstellfläche der Feuerwehrfahrzeuge zu erreichen, wird ein Teilstück der Schulstraße mit einer Fläche von 120 m2 entwidmet und dem zukünftigen Baugrundstück (Flur 12, Flurstücke 51/6, 51/7 und 51/9, Gemarkung Neuses) gemäß § 6 HStrG - Einziehung zugeschlagen. Das Teilstück verliert durch die Entwidmung seine Eigenschaft als öffentliche Straße. Es erhält die Flurstücksnummer 51/10. 

Einwände gegen die beabsichtigte Einziehung des Flurstücks Flur 12, Flurstück 51/10, Gemarkung Neuses können mit Begründung innerhalb von drei Monaten nach dieser Veröffentlichung im Zeitraum vom 15.07.2024 bis 15.10.2024 vorgebracht werden.

Im Internet wie folgt veröffentlicht:

Auf der Internetseite der Gemeinde Freigericht unter https://www.freigericht.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/stadtplanung/buergerbeteiligung/

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Freigericht Zi.25, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht, während der allgemeinen Öffnungszeiten, montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr, eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen sind per E-Mail an bauamt@freigericht.de zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Das von der Einziehung betroffene Flurstück ist im nachfolgenden Planauszug wiedergegeben.

Freigericht, den 12.07.2024

Dr. Albrecht Eitz

Bürgermeister der Gemeinde Freigericht