Das Foto zeigt einen aufgeklappten Laptop, auf dessen Tastatur eine gefaltete Zeitung liegt.

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Bekanntmachung über die Entwidmung des Flurstücks Flur 12, Flurstück 51/10, Gemarkung Neuses mit einer Größe von 120 m2.


Einwände gegen die beabsichtigte Einziehung des Flurstücks Flur 12, Flurstück 51/10, Gemarkung Neuses können mit Begründung innerhalb von drei Monaten nach dieser Veröffentlichung im Zeitraum vom 15.07.2024 bis 15.10.2024 vorgebracht werden.

Im Internet wie folgt veröffentlicht unter:  https://www.freigericht.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/stadtplanung/buergerbeteiligung/

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Freigericht Zi.25, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht, während der allgemeinen Öffnungszeiten, montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr, eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen sind per E-Mail an bauamt@freigericht.de zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.