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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Freigericht: Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung vom 13.12.2024


§ 1 Festsetzung der Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 495 %
  2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 530 %
  3. für die Gewerbesteuer 385 %.

 § 2 Geltungsdauer

Die Hebesätze nach § 1 gelten für das Haushaltsjahr 2025.

 § 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Ausfertigungsvermerk

Hiermit wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Freigericht, 16.12.2024

Heinrich Höfler

Erster Beigeordneter