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Gemeinde erinnert an Verpflichtung zur Straßenreinigung sowie Baum- und Heckenschnitt
Es ist zudem darauf zu achten, dass Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßennamensschilder nicht von überhängendem Bewuchs verdeckt werden. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, bittet die Gemeinde Freigericht Grundstückseigentümer darum, ihre Bäume, Sträucher und Hecken zu begutachten und, wenn nötig, zurückzuschneiden. Denn: Wer Grünbewuchs nicht rechtzeitig zurückschneidet, haftet bei möglichen Schäden und Unfällen. An Straßen, Wegen und Plätzen muss der Bewuchs so zurückgeschnitten werden, dass 4,50 Meter über der Straße und 2,50 Meter über Rad- und Gehwegen frei sind.
Gleichzeitig erinnert das Ordnungsamt an die Straßenreinigungspflicht, zu der Grundstückseigentümer verpflichtet sind. Dazu gehören die Fahrbahn sowie der öffentliche Gehweg bzw. Geh- und Radweg. Auch das Entfernen von Unkraut sowie das Aufkehren von Rollsplit gehört zu den Reinigungspflichten. Die Reinigung erfolgt nach Bedarf. Bei Unfällen aufgrund nicht ausreichend gereinigter Straßen haftet der Anlieger.