Das Foto zeigt einen aufgeklappten Laptop, auf dessen Tastatur eine gefaltete Zeitung liegt.

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Neue Grundsteuersätze im kommenden Jahr – Steuerbescheide werden im Januar verschickt


So wird die Grundsteuer B (Grundstücke) von derzeit 495 auf 530 Punkte angehoben. Eigentümer eines durchschnittlichen Ein-Familien-Hauses müssen mit rund 40 Euro Steuerlast mehr im Jahr kalkulieren.

Die Gewerbesteuer wird um zehn Punkte, von 375 auf 385 angehoben. Dadurch kann die Gemeinde mit Mehreinnahmen in Höhe von rund 80 000 Euro kalkulieren. Die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) bleibt bei 495 Punkten. Im Januar 2025 werden die Steuerbescheide durch die Finanzverwaltung der Gemeinde Freigericht versendet.

Aufgrund der Grundsteuerreform hat das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag neu festgesetzt. Die Grundsteuer wird berechnet, indem dieser Messbetrag mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert wird. Aus diesem Grund gilt ab dem Jahr 2025 der angepasste Hebesatz von 530 Prozent.

Die Gemeindeverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger darum zu beachten, dass Widersprüche gegen den Messbetrag direkt an das zuständige Finanzamt zu richten sind.