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Bundestagswahl 2025: Wählen gehen – auch ohne Wahlbenachrichtigung
Der Landeswahlleiter ruft alle wahlberechtigten hessischen Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihr Wahlrecht zur Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025 zu nutzen und damit ihrer staatsbürgerlichen Verantwortung gerecht zu werden. Für den Fall, dass man im Wahlraum seines Wahlbezirks nicht persönlich bekannt ist, sollte der Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweispapier mitgebracht werden.
Wahlberechtigt zur Bundestagswahl in Hessen am kommenden Sonntag sind gut 4,3 Millionen Deutsche, die am 23. Februar 2007 oder früher geboren sind und mindestens seit dem 23. November 2024 ihren Hauptwohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen haben.