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Freigericht setzt auf wirtschaftliches Wachstum – Neue Förderrichtlinie schafft attraktive Bedingungen für Unternehmen


Ziel der Richtlinie ist es, Gewerbetreibende langfristig in Freigericht zu halten, neue Unternehmen anzusiedeln, Existenzgründer zu unterstützen und die Verwaltungsstrukturen effizienter zu gestalten. Dadurch werden zum einen Arbeitsplätze geschaffen und gesichert, zum anderen Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde nachhaltig gestärkt.

Bürgermeister Waldemar Gogel: „Mit dieser Richtlinie machen wir Freigericht noch attraktiver für Unternehmen und sorgen für klare, verlässliche Rahmenbedingungen. Der einstimmige Beschluss der Gemeindevertretung ist ein starkes Signal für die wirtschaftliche Zukunft Freigerichts.“

Konkrete Fördergrundsätze sollen Unternehmen die Ansiedlungsentscheidung erleichtern. So sollen mit der Vergabe von Gewerbegrundstücken Unternehmen gefördert werden, die dauerhafte Nutzungskonzepte verfolgen. Innerhalb der Gemeindeverwaltung wird es mit Bürgermeister Waldemar Gogel und dem Ersten Beigeordneten Heinz Höfler feste Ansprechpartner als zentrale Anlaufstelle für interessierte Unternehmen geben. Damit wird Gewerbe in Freigericht wieder zur Chefsache. Die Ansprechpartner koordinieren im Sinne einer sogenannten „One-stop-agency“ verwaltungsintern das Ansiedlungsvorhaben und stellen kurze Entscheidungswege sicher, wodurch Verwaltungsprozesse beschleunigt werden und ein reibungsloser Ansiedlungsprozess sichergestellt wird.

Im Rahmen des Förderprogramms können Abschläge auf Grundstückspreise von bis zu 30 Prozent gewährt werden. Die möglichen Preisabschläge ergeben sich beispielsweise aus einer hohen Anzahl von Arbeitsplätzen, einem hohen Anteil an hoch qualifizierten Arbeitsplätzen, einer hohen Anzahl an Ausbildungsplätzen, einem hohen Innovationsgrad, hohen Investitionskosten, Existenzgründungen oder einer Umsiedlung örtlicher Unternehmen aus Ortslagen in Gewerbegebiete und ergeben jeweils zehn Prozent Abschlag.

Um in den Genuss der Förderung zu kommen verpflichtet sich der Grundstückserwerber spätestens ein Jahr nach Abschluss des notariellen Vertrages mit dem Bau der Gewerbegebäude (keine Wohnbebauung) zu beginnen und drei Jahre danach die Fertigstellung umgesetzt zu haben.

Bürgermeister Waldemar Gogel setzt damit bereits innerhalb der ersten 100 Tage seiner Amtszeit ein zentrales Wahlversprechen in die Tat um. „Ich bedanke mich herzlich für die parteiübergreifende Unterstützung um diese wichtige Zukunftsentscheidung gemeinsam umsetzen zu können. Wir wollen diese Tempohärte auch in Zukunft beibehalten.“