- Politik & Verwaltung
- Leben & Wohnen
- Erleben & Entdecken
- Onlineservices & Formulare
Direktwahl Bürgermeisterin/Bürgermeister
Direktwahl Bürgermeisterin oder Bürgermeister
Gewählt ist der Einzelbewerber Waldemar Gogel
Das Ende der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist der 31. Dezember 2024. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Kontakt - Wahlamt
Suchergebnisse werden geladen
Keine Abteilungen gefunden.
Wahlbezirke und -lokale
Den Wahlberechtigten wird mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt, welches Wahllokal für sie zur Stimmabgabe vorgesehen ist. Alle Wahllokale sind barrierefrei.
Wahlbezirk 1 - Teile des OT Somborn
Rathaus Somborn, EG Foyer, Rathausstraße 13
Wahlbezirk 2 - Teile des OT Somborn
Rathaus Somborn, 1. OG, Großer Sitzungssaal, Rathausstraße 13
Wahlbezirk 3 - Ortsteil Altenmittlau
Mehrzweckhalle an der Grundschule, Kegelbahnstraße 57
Wahlbezirk 4 - Ortsteil Bernbach
Turnhalle Bernbach, Kleinbahnstraße 1
Wahlbezirk 5 - Ortsteil Horbach
Feuerwehrgerätehaus Horbach, Parkstr. 2
Wahlbezirk 6 - Ortsteil Neuses
Turnhalle an der Grundschule, Schulstraße 3
Briefwahlvorstand 1 ( für den Wahlbezirk 1)
Rathaus Somborn, UG, Sozialraum, Rathausstraße 13
Briefwahlvorstand 2 (für den Wahlbezirk 2))
Rathaus Somborn, EG, Bürgerbüro, Rathausstraße 13
Briefwahlvorstand 3 ( für die Wahlbezirke 3 und 4)
Rathaus, 1. OG Trauzimmer, Rathausstr. 13
Briefwahlvorstand 4 (für die Wahlbezirke 5 und 6)
Rathaus, 1. OG Zimmer 27, Rathausstr. 13
Briefwahl, Wahlschein
An der Briefwahl können alle wahlberechtigten Personen teilnehmen.
Wahlscheinantrag - online
Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Freigericht mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Briefwahlunterlagen - Wahlbenachrichtigung
Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg zu beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.
Briefwahlunterlagen - Formloser Antrag
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail.
Postanschrift:
Gemeinde Freigericht
- Bürgerbüro -
Rathausstraße 13
63579 Freigericht
E-Mail: buergerbuero@freigericht.de
Faxnummer: 06055 916-390
In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!Wahlamt
Im Erdgeschoss des Rathauses wird pünktlich zu Beginn der Briefwahl (sechs Wochen vor dem Wahltag) ein Wahlamt eingerichtet. Dort können Sie die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort beantragen und mitnehmen und, wenn Sie möchten, gleich Ihre Stimme abgeben. Eine Wahlkabine steht dafür im Foyer des Rathauses bereit. Bitte geben Sie dann die ausgefüllten Briefwahlunterlagen an der Informationszentrale oder im Bürgerbüro ab.
Antragsfrist und Versand
Der Antrag von Wahlschein und Briefwahlunterlagen kann nur bis Freitag vor dem Wahltag, 18:00 Uhr gestellt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr möglich.
Wir versenden die Briefwahlunterlagen an jede gewünschte Adresse, also auch in das Ausland. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 18:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Freigericht vorliegen muss, sonst kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten und dass sonntags keine Post mehr zugestellt wird.Abholung der Unterlagen mit Vollmacht
Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Auch die Abholung der Unterlagen für eine andere Person erfordert deren schriftliche Vollmacht. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und die/der Wahlberechtigte muss unterschreiben.
Wählen mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal
Wenn Sie in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen wollen, benötigen Sie dafür einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen). Diesen können Sie auf dem gleichen Wege wie die Briefwahlunterlagen beantragen.
Öffentliche Bekanntmachungen
false
1
PRESSEMITTEILUNGEN
false
1