Foto eines Wahlstimmzettels, auf dem drei Mensch ärgere dich nicht Figuren stehen.

 Wahlen

Informationen zur aktuellen Wahl

Direktwahl Bürgermeisterin/Bürgermeister

Direktwahl Bürgermeisterin oder Bürgermeister

                                                                     Gewählt ist der Einzelbewerber Waldemar Gogel


Das Ende der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist der 31. Dezember 2024. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.


Kontakt -  Wahlamt

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Wahlbezirke und -lokale

Den Wahlberechtigten wird mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt, welches Wahllokal für sie zur Stimmabgabe vorgesehen ist. Alle Wahllokale sind barrierefrei.

Briefwahl, Wahlschein

An der Briefwahl können alle wahlberechtigten Personen teilnehmen.

  • Wahlscheinantrag - online

    Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Freigericht mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen.

    Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

  • Briefwahlunterlagen - Wahlbenachrichtigung

    Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg zu beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.

  • Briefwahlunterlagen - Formloser Antrag

    Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail.
    Postanschrift:
    Gemeinde Freigericht
    - Bürgerbüro -
    Rathausstraße 13
    63579 Freigericht
    E-Mail: buergerbuero@freigericht.de
    Faxnummer: 06055 916-390

    In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
    Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

  • Wahlamt

    Im Erdgeschoss des Rathauses wird pünktlich zu Beginn der Briefwahl (sechs Wochen vor dem Wahltag) ein Wahlamt eingerichtet. Dort können Sie die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort beantragen und mitnehmen und, wenn Sie möchten, gleich Ihre Stimme abgeben. Eine Wahlkabine steht dafür im Foyer des Rathauses bereit. Bitte geben Sie dann die ausgefüllten Briefwahlunterlagen an der Informationszentrale oder im Bürgerbüro ab.

  • Antragsfrist und Versand

    Der Antrag von Wahlschein und Briefwahlunterlagen kann nur bis Freitag vor dem Wahltag, 18:00 Uhr gestellt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr möglich.
    Wir versenden die Briefwahlunterlagen an jede gewünschte Adresse, also auch in das Ausland. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 18:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Freigericht vorliegen muss, sonst kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten und dass sonntags keine Post mehr zugestellt wird.

  • Abholung der Unterlagen mit Vollmacht

    Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Auch die Abholung der Unterlagen für eine andere Person erfordert deren schriftliche Vollmacht. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und die/der Wahlberechtigte muss unterschreiben.

  • Wählen mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal

    Wenn Sie in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen wollen, benötigen Sie dafür einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen). Diesen können Sie auf dem gleichen Wege wie die Briefwahlunterlagen beantragen.

Öffentliche Bekanntmachungen

PRESSEMITTEILUNGEN