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Europawahl 2024
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Briefwahl, Wahlschein
Briefwahlunterlagen - Formloser Antrag
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail.
Postanschrift:
Gemeinde Freigericht
- Bürgerbüro -
Rathausstraße 13
63579 Freigericht
E-Mail: buergerbuero@freigericht.de
Faxnummer: 06055 916-390
In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!Wahlamt
Im Erdgeschoss des Rathauses ist ein Wahlamt eingerichtet. Dort können Sie die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort beantragen und mitnehmen und, wenn Sie möchten, gleich Ihre Stimme abgeben. Eine Wahlkabine steht dafür im Foyer des Rathauses bereit. Bitte geben Sie dann die ausgefüllten Briefwahlunterlagen an der Informationszentrale oder im Bürgerbüro ab.
Antragsfrist und Versand
Der Antrag von Wahlschein und Briefwahlunterlagen kann nur bis Freitag vor dem Wahltag, 18:00 Uhr gestellt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr möglich.
Wir versenden die Briefwahlunterlagen an jede gewünschte Adresse, also auch in das Ausland. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 18:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Freigericht vorliegen muss, sonst kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten und dass sonntags keine Post mehr zugestellt wird.Abholung der Unterlagen mit Vollmacht
Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Auch die Abholung der Unterlagen für eine andere Person erfordert deren schriftliche Vollmacht. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und die/der Wahlberechtigte muss unterschreiben.
Wählen mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal
Wenn Sie in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen wollen, benötigen Sie dafür einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen). Diesen können Sie auf dem gleichen Wege wie die Briefwahlunterlagen beantragen.
Wahlbezirke und Lokale
Den Wahlberechtigten wird mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt, welches Wahllokal für sie zur Stimmabgabe vorgesehen ist. Alle Wahllokale sind barrierefrei.
Wahlbezirke | Wahlräume |
1 Teile des OT Somborn | Rathaus, EG Foyer, Rathausstr. 13 |
2 Teile des OT Somborn | Rathaus, 1. OG, Großer Sitzungssaal, Rathausstr. 13 |
3 OT Altenmittlau | Mehrzweckhalle an der Grundschule Altenmittlau, Kegelbahnstraße 57 |
4 OT Bernbach | Turnhalle Bernbach, Kleinbahnstraße 1 |
5 OT Horbach | Feuerwehrgerätehaus Horbach, Parkstr. 2 |
6 OT Neuses | Turnhalle an der Grundschule, Schulstraße 3 |
Briefwahlvorstand 1 (für den Wahlbezirk 1) | Rathaus UG Sozialraum, Rathausstr. 13 |
Briefwahlvorstand 2 (für den Wahlbezirk 2) | Rathaus EG, Bürgerbüro, Rathausstr. 13 |
Briefwahlvorstand 3 (für den Wahlbezirk 3 und 4) | Rathaus, 1. OG Trauzimmer, Rathausstr. 13 |
Briefwahlvorstand 4 (für den Wahlbezirk 5 und 6) | Rathaus, 1 OG, Zimmer 27, Rathausstr. 13 |
Öffentliche Bekanntmachung
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PRESSEMITTEILUNG
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