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v. l.: Freigerichter Rathaus, Gasthaus "Zum Freigericht" und Heimatmuseum

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[23.02.2019 20:11 Uhr]Karnevalsitzung
[24.02.2019]Ewiges Gebet in Altenmittlau
[26.02.2019 19:00 Uhr - 21:30 Uhr]Offene Stammtisch Diskussion
Veranstaltungskalender

Kontakt

Gemeinde Freigericht
Rathausstraße 13
63579 Freigericht

 

Telefon: +49 6055 916-0
Telefax: +49 6055 916-222
gemeinde@freigericht.de


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Sie besitzen selbst freien Wohnraum und möchten diesen einer entsprechenden Nutzung zuführen? Sie wissen von Gebäuden oder Wohnungen, die leer stehen oder Sie kennen ungenutzte Flächen und Brachen, denen neues Leben eingehaucht werden könnte?


Ausgezeichneter Wohnort

Ausgezeichneter Wohnort

 

Die Gemeinde Freigericht ist ausgezeichnet mit dem Prädikat „Ausgezeichneter Wohnort für Fach- und Führungskräfte“!



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Fundsachen

Weitere Dienstleistungen stehen Ihnen im Hessenfinder zur Verfügung.

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Bürgerbüro
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Katrin Hundsnurscher 06055 916-140 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Lucia Fahz 06055 916-140 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Merola Walter 06055 916-140 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Sibylle Zang 06055 916-140 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Brigida Seikel 06055 916-140 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

 

 

 

Aufbewahrung und Versteigerung

 

 

 

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

 

 

 

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.


Fundsachen online suchen!

 

Zu den Fundtieren (Tierzentrum Gelnhausen) geht es hier!


An wen muss ich mich wenden?
Rechtsgrundlage?

§ 967 BGB - Fundrecht: Ablieferungspflicht

Aufgaben-Beschreibung
Verwaltung der Fundsachen und Fundtiere
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